Die Schadenskartierungen lassen sich in vier Stufen einteilen und sind in der Regel auf alle Gebäudetypen übertragbar. Eine Schadenskartierung nach Stufe II ist für viele geplante
Massnahmen oftmals ausreichend, aber auch hier muss eine Beurteilung nach Bedeutsamkeit, Komplexität und den projektierten Massnahmen getroffen werden. Bei Bedarf ist somit das
Hinzuziehen von weiteren Fachleuten erforderlich und grössere Freilegungen angebracht.
Stufe I: Visuell
Eine grobe Zustandserfassung im Rahmen eines Augenscheins. Diese wird vornehmlich visuell vorgenommen. Freilegungen sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.
Stufe II: Handwerklich
Eine vollständige Zustandserfassung, die durch den Einsatz einfacher Untersuchungswerkzeuge und –geräte ergänzt wird. Die oberflächlichen Freilegungen werden nach Absprache
vorgenommen.
Stufe III: Ingenieurtechnisch
Eine vollständige exakte Zustandserfassung, die mit spezialisierter Technik und Untersuchungsgeräten ausgeführt wird. Die Freilegungen der konstruktiven Elemente und schadensträchtigen
Bereiche werden nach Absprache vorgenommen.
Stufe IV: Restauratorisch / Wissenschaftlich
Die genauste Analyse erfolgt mit spezialisierter Technik. Diese beinhaltet eine Entnahme von Bauteilen / Schichten nach Absprache.